Steuerschuldnerschaft nach §13b


Auf Grund einer Gesetzesänderung zum Thema Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger auf Bau- Leistungen wird seit dem 01.04.2004 aufgeführt, das der Leistungsempfänger von Werkslieferungen und sonstigen Leistungen - die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderungen oder Beseitigungen von Bauwerken dienen - für den Fall das er Unternehmer ist, die Steuer schuldet. Dies gilt auch, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird. 

Die Leistung im Sinne des §13b (1) Nr. 4 UStG muss sich unmittelbar auf die Substanz des Bauwerkes auswirken, d. h. es muss eine Substanzveränderung im Sinne einer Substanzerweiterung, -verbesserung oder Beseitigung bewirkt werden. Hierzu zählen auch Erhaltungsaufwendungen, wie z. B. Reparaturleistungen. 

Wird unter diesen Voraussetzungen eine Rechnung für Leistungen im Sinne des §13b (1) UstG gestellt, darf die Umsatzsteuer nach §14 a Abs. 5 UstG nicht gesondert ausgewiesen werden. Auf der Rechnung muss sich jedoch ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers befinden. 

Wird eine Rechnung nach §13b (1) UstG erhalten, sind Sie Steuerschuldner und müssen die Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer an das Finanzamt abführen. Gegebenenfalls können Sie die Vorsteuer in gleicher Höhe in Abzug bringen. 

Folgende Leistungen fallen jedoch NICHT unter die in § 13 b (1) Nr. 4 UstG genannten Umsätze:

 
Materialanlieferungen (z. B. durch Baumärkte oder Baustoffhändler)
Anliefern von Beton (wohl aber das Anliefern und Verarbeiten)
Lieferung von Wasser und Energie
Zur Verfügung stellen von Betonpumpen
Zur Verfügung stellen von anderen Baugeräten
Aufstellen von Messeständen
Gerüstbau
Anlegen von Bepflanzungen und deren Pflege
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch wenn die Arbeitnehmer für den Entleiher Bauleistungen übernehmen
Reinigung von Räumlichkeiten oder Flächen
Reine Wartungsarbeiten an Bauwerken
 

Für Sie ist somit ersichtlich, daß Arbeiten & Rechnungen, die durch unsere Firma erfolgen, nicht unter dieses Gesetz fallen! 

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Gerüstbau Essers GmbH